Amtliche Meldung

Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung vom 24.03.2022

Hiermit werden die öffentlichen Beschlüsse der Gemeindevertreterversammlung vom 24.03.2022 bekanntgegeben.

Nähere Informationen können Sie bei Bedarf in den Bürgermeistersprechstunden in Erfahrung bringen.

Beschluss Nr.: 13/2022

zu TOP 5: Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 4 “Boizenburger Weg“ der Gemeinde Grambow nach § 13b BauGB gern. § 3 Abs. 2 BauGB

Beschluss:

  1.  Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 „Boizenburger Weg“ in Grambow und die Begründung werden mit folgenden Änderungen gebilligt:
    • Die Alleebäume (alt und neu) entlang der Straßen ‘Boizenburger Weg“ sollen bei der Grundstückseinteilung im öffentlichen Wegebereich verbleiben.
    • Im Westen des Baugebietes soll für den Artenschutz ein Grünstreifen (bienenfreundlich) mit Obstbäumen entstehen.
    • Festlegung: nur ein Vollgeschoss
    • Festlegung: maximale Firsthöhe 9,0 m
    • Festlegung: Einzelhäuser / Doppelhäuser
    • Begründung 4.3 letzter Absatz i.O.
    • Begründung 4.4 3. und 4. Absatz i.O.
    • Begründung Seite 12 Vorkehrungen: 1. “Dachbegrünung“ streichen
    • Teil B – Text, lfd. Nr. 4 – Zustimmung
    • Teil B – Text, lfd. Nr. 7 – rot neu: Je Baugrundstück ist zu diesem Zweck eine unterirdische Zisterne mit einem Fassungsvermögen von min. 3 m³ vorzuhalten.
    • Teil B – Text, lfd. 8.4 ist zu streichen
    • Teil B – Text rote 9 und 9.1 sind zu streichen
    • Teil B – Text, lfd. Nr. 10
      • 10.1 zulässige Dachformen: SD, WD, KWD; Neigung von 38° bis 48°
      • 10.2 “nicht glänzend“ streichen
      • 10.3 ok
      • 10.4 ok
  2. Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13b BauGB „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne Umweltbericht nach § 2 a BauGB durchgeführt.
  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 „Boizenburger Weg“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu unterrichten und zur Stellungnahme aufzufordern.
  4. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Grambow öffentlich bekanntzumachen.

Beschluss Nr.: 14/2022

zu TOP 6: Abschluss Wegenutzungsvertrag Gas gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Grambow beschließt, den anhängenden Wegenutzungsvertrag Gas mit der HanseGas GmbH (Schleswag-HeinGas-Platz 1; 25451 Quickborn) zum 01. Januar 2024 abzuschließen.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden zur Unterzeichnung bevollmächtigt.

Beschluss Nr.: 15/2022

zu TOP 7: Umsetzung des Förderprojektes “Freilichtmuseum Imkerei“ (GAK
Regionalbudget 2022)

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung Grambow bevollmächtigt den Bürgermeister und seinen Stellvertreter, die erforderlichen Auftragsvergaben zum Ausbau der Immenwiese in Grambow zu einem „Freilichtmuseum Imkerei“ im Rahmen des Förderprojektes durch das GAK
    Regionalbudget über die LEADER-Mctionsgruppe Mecklenburger Schaalseeregion jeweils an den wirtschaftlichsten Bieter nach Maßgabe der Vergabekriterien zu vergeben.
  2. Die Gemeindevertretung erklärt die Übernahme des Eigenanteils. Die Finanzierung des Eigenanteils erfolgt aus der Gewinnsumme für den Wettbewerb „Bienenfreundliche Gemeinde 2019“ (ca. 1.700 €) und aus Spenden durch den Förderverein „Unser Grambow“ e.V. in Höhe des Restbetrages.
  3. Dem Förderverein „Unser Grambow“ e.V. ist nach Erhalt der Geldspende eine Spendenbescheinigung auszustellen.

Beschluss Nr.: 16/2022

zu TOP 8: Bau eines Jugendtreffs im Dorfzentrum

Beschluss:

Die Gemeinde Grambow erkennt die Bedeutung der Jugend für das Gemeindeleben und wird die Siegprämie aus dem Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ für den Bau eines Jugendpavillons auf der Streuobstfläche nutzen. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Amt Lützow-Lübstorf die Umsetzung nach Wirtschaftlichkeitskriterien im
Rahmen der „Siegprämie“ zu veranlassen und zu koordinieren.

Beschluss Nr.: 17/2022

zu TOP 8: Bau eines Holzständer-Doppelcarports mit angrenzendem Metall-Geräteschuppen

Beschluss:

Die Gemeinde Grambow beauftragt den Bürgermeister und seinen Stellvertreter in Abstimmung mit dem Amt Lützow-Lübstorf die wirtschaftlichsten Angebote zu erkunden und die entsprechenden Beschaffungen im Rahmen der eingeplanten Haushaltsmittel zu veranlassen.

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